AufgabeElektronikschrott

Unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen. Elektrogroßgeräte (über 30 cm Kantenlänge) werden auf Abruf abgeholt (Ausnahme: Elektro-Speicherheizgeräte). Elektrokleingeräte können im haushaltsüblichen Umfang bei den mobilen Schadstoffsammlungen abgegeben werden. In vielen Gemeinden des Landkreises stehen Depotcontainer für Kleingeräte mit oder ohne Kabel. Sowohl Elektrogroß- als auch -kleingeräte können an den Wertstoffhöfen der Kreismülldeponie Guggenberg oder der Müllumladestation Erlenbach abgegeben werden (Hinweis zu Elektro-Speicherheizgeräten: Diese werden nur bei Selbstanlieferung als Ganzes [inclusive Speichersteine] unentgeltlich entgegen genommen).

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Frau Dr. Vieth
Abfallberaterin
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